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Beim Antrag zu beachten

Jede Versicherungsgesellschaft prüft vor der Aufnahme eines neuen Kunden in die Krankenversicherung das Risiko. Alle Angaben zur Ermittlung dieses Risikos müssen im Antrag wahrheitsgetreu und vollständig gemacht werden.

Diese Angaben müssen im Versicherungsantrag vollständig eingetragen oder bei Bedarf extra beschrieben werden. Bei unrichtigen oder auch nicht gemachten Angaben hat der Versicherer auch zu einem späteren Zeitpunkt das Recht, den Vertrag zu kündigen oder von bestimmtem Leistungen zurückzutreten.

Bei jedem Antrag wird der angegebene zuständige Hausarzt von der Versicherung schriftlich konsultiert. Dabei werden Informationen zum Krankheitsbild angefordert. Mit der Unterschrift auf dem Antrag wird dafür das Einverständnis erteilt.

Gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es bei der privaten Krankenversicherung keine kostenlose Familienversicherung für Familienangehörige. In der privaten Krankenversicherung ist für jedes Familienmitglied ein extra Beitrag zu entrichten.

hier zum Versicherungsvergleich:   Krankenversicherung

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